Förderverein Grundschule Bockhorst e.V.

"Damit Schule mehr als Schule ist!"

Schulkinder profitieren aktuell vom Förderverein

Mitglieder Unterstützen zur Zeit den Förderverein

Projekte & Förderungen Schuljahr 2023/2024

Geförderte Projekte seit der Gründung des Fördervereins

Förderverein - damit Schule mehr als Schule ist!

Der Förderverein der Grundschule Bockhorst e. V. unterstützt soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten unserer Kinder am Schulstandort Bockhorst. Darunter verstehen wir aber auch eine Zusammenarbeit mit anderen Projekten der Dorfgemeinschaft.

Durch Vereinsbeiträge und Spenden aber auch besonders durch ehrenamtliches Engagement konnten folgende Anschaffungen und Veranstaltungen überhaupt erst realisiert werden.

Hier ist eine gute Gelegenheit, das Miteinander an unserer Schule aktiv mitzugestalten.

Durch Ihre Mitgliedschaft (ab 12€ im Jahr) und jede kleine Geldspende können Sie unsere Projekte finanziell unterstützen. Natürlich sind Spenden steuerlich absetzbar.

Durch die Verbundenheit des Dorfes mit dem Schulstandort bleiben viele Mitglieder auch nach der Grundschulzeit ihrer Kinder im Förderverein, so dass wir über 80 Mitglieder bei zur Zeit 85 Grundschulkinder haben.

Der Förderverein ist auf viele helfende Hände angewiesen.

Schön, dass Sie dabei sind!

Herzlichen Dank dafür!

Schulbücherei

Neue Bücher sind immer spannend.

Spiel- und Sportgeräte

Gesellschaftsspiele und Stifte für die Randstunde. Pausenkisten für alle Klassen. Ein Rollstuhlbefahrbares Spielhaus.

Theater

Die Kinder staunten über den "Zauberer von Oz".

Reitprojekt

Der Hof von Tanja Paulsen begrüßte die Kinder der dritten Klassen aus Loxten und Bockhorst.

Autorenlesungen

Kai Pannen laß aus seinem Buch "Wie gewonnen, so gesponnen".

Zirkus Projekt

Gemeinsam mit dem Förderverein der Grundschule Loxten und dem Mitmachzirkus Paletti.

„Mein Körper gehört mir“

Projekt zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch gemeinsam mit allen Fördervereinen der Grundschulen in Versmold.

Radfahrausbildung

Gemeinsam mit allen Fördervereinen der Grundschulen in Versmold.

Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde bei Festen und Feiern

In Bockhorst ist immer was los und wir sind dabei: Spargelmarkt, Klima Helden, Adventsmarkt, u.a.

Lichterfest

Alle zwei Jahre läd der Förderverein zum Lichterfest mit Laternenumzug, Musik und Verköstigung.

Schulmobiliar

Die Kinder können nun - an beiden Standorten - mit mobilen Sitztischen arbeiten.

Aktionen des Fördervereins

Bei vielen Gelegenheiten tritt der Förderverein in Aktion.

Einen kleinen Überblick über unser Wirken, geben wir hier.

Spargelmarkt 04.06.2023

Beim Spargelmarkt wurden Crepes und Saft verkauft und die Kinder konnten auf "Merlins Ketten Flieger" ihre Runden drehen.

Klimahelden im Alltag 16.09.2023

Beim Crepes Stand gab es neben den Klassikern auch selbstgemachtes Obstmus

Jahreshauptversammlung 19.10.2023

Nach der Hauptversammlung gab es noch eine Führung durch das neue Schulgebäude.

Schuleinweihung 27.10.2023

Die Schule begrüßte viele Gäste. Super Stimmung und Randale.

Lichterfest 16.11.2023

Vom Kotten ging der Laternenzug zum Schulhof. Musik, Getränke und ein kleiner Imbiß sorgten für gute Stimmung.

Adventsmarkt 02.12.2023

Heiße, leckere Pizza wärmte die Hände und den Magen beim Bockhorster Adventsmarkt.

Noch kein Mitglied?

Unterstützen auch Sie Ihr Kind, Enkel oder Patenkind durch eine Mitgliedschaft im Förderverein Grundschule Bockhorst e.V.

Die Beitrittserklärung finden Sie unter dem Punkt:

Mitglied werden

Satzung

des Fördervereins der Grundschule Bockhorst e.V.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Grundschule Bockhorst" mit dem Zusatz „ e.V." nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Halle/Westf.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Versmold-Bockhorst.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Ziele des Vereines

  1. Der Verein fördert und unterstützt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Grundschule in ideeller und materieller Hinsicht.
  2. Im Rahmen dieser Zielsetzung unterstützt der Verein durch materielle Zuwendungen soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten der Schule und trägt zur Finanzierung von Veranstaltungen und Anschaffungen bei.
  3. Darüber hinaus unterstützt er alle Maßnahmen zur Pflege der Gemeinschaft zwischen Lehrern, Eltern, Schülern, ehemaligen Schülern und Lehrern sowie Freunden und Förderern der Grundschule Bockhorst.
  4. Der Verein verfolgt außchließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Förderverein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Beitrittserklärung. Damit erkennt das Mitglied gleichzeitig die Satzung an.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch schriftliche Kündigung an den Vorsitzenden zum Ende des Geschäftsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Ferner durch Streichung aus der Mitgliederliste; hierzu ist der Vorstand befugt, wenn das Mitglied durch Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz zweimaliger Zahlungsaufforderung zu erkennen gegeben hat, daß es an einer weiteren Mitgliedschaft nicht intereßiert ist.
  4. Mitglieder, die dem Vereinsintereße zuwiderhandeln, können durch den Vorstand ausgeschloßen werden. Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Beim Außcheiden besteht kein Anspruch auf anteiliges Vermögen.

§ 5 Beitrag

  1. 1. Es ist ein Jahresbeitrag zu entrichten, deßen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird.
  2. 2. Der Beitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres fällig.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens sieben Personen, und zwar:
    1. Vorsitzender
    2. Stellv. Vorsitzender
    3. Schatzmeister (Kassenwart)
    4. Schriftführer
    5. mind. drei Beisitzer, davon ein Mitglied der Lehrerschaft
  2. Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung neu gewählt.
    Eine Wiederwahl ist zuläßig.
    Beschlüße werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
    Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§26 BGB).
    Jeder von beiden ist allein vertretungsberechtigt.
    Die Vorstandsmitglieder erhalten nur Ersatz Ihrer baren Ausgaben, die Ihnen durch die Geschäftsführung des Vereins entstanden sind.
    Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht vor.

§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstands

  1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, die beide als Vorstand in das Vereinsregister eingetragen werden, sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und beschließt über die Verwendung der Mittel.
  2. Darlehnsaufnahme ist ausgeschloßen.
  3. Der Vorsitzende beruft den erweiterten Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch alle sechs Monate, schriftlich unter Angabe der Tagesordnung, zu Sitzungen ein.
  4. Der erweiterte Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. Vorsitzende und/oder der 2. Vorsitzende.
  5. Der erweiterte Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluß. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Es reicht die einfache Mehrheit. Über die Sitzungen und Beschlüße des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, daß von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist und von dem alle Vorstandsmitglieder eine Kopie erhalten.
  6. Die Schulleitung und die Schulpflegschaft werden durch Protokollabschriften von den Beschlüßen des Vorstands und der Mitgliederversammlung unterrichtet.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr einberufen.
    • Die Einladung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens zwei Wochen Frist in schriftlicher Form.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorsitzende aufgrund eines Mehrheitsbeschlußes des erweiterten Vorstands jederzeit in gleicher Form einberufen.
    • Sie muß vom 1. Vorsitzenden auch einberufen werden, wenn mindestens 20% der Mitglieder dies unter Angabe der gewünschten Tagesordnung beim Vorstand schriftlich beantragen.
  3. Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
  4. Die Beschlüße der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme.
  5. Die Mitgliederversammlung kann über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins nur mit einer dreiviertel Mehrheit der Stimmen beschließen.
    • Ein schriftlicher Antrag auf Änderung der Satzung, der von mindestens 20% der Mitglieder gestellt wird, muß von dem Vorstand auf die Tagesordnung gesetzt werden.
  6. Über Beschlüße der Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt, das von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.
  7. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.
  8. Die Mitgliederversammlung hat im wesentlichen folgende Aufgaben:
    1. den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung entgegenzunehmen und den Vorstand zu entlasten.
    2. den neuen Vorstand zu wählen
    3. zwei Kaßenprüfer zu wählen
    4. über Satzungsänderungen zu beschließen
    5. dem Vorstand Vorschläge zur Geschäftsführung zu machen
    6. die Höhe der Mitgliederbeiträge zu beschließen
    Zu Ziffer 1-3 ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, zu Ziffer 4 + 6 ist eine dreiviertel Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
    Die Wahlen erfolgen nach Nennung von Vorschlägen in offener Abstimmung durch Handzeichen, oder durch geheime Abstimmung, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt und dieser durch Mehrheitsbeschluß getragen wird.

§ 9 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck satzungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung beschloßen werden. Der Beschluß bedarf einer dreiviertel Mehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder.
  2. Bei Auflösen oder Löschen des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks, ist das Vereinsvermögen dem Schulträger mit der Bestimmung zu übertragen, das Vermögen außchließlich und unmittelbar in der Grundschule Bockhorst für die in § 2 genannten Zwecke zu verwenden.
  3. Liquidatoren sind die Mitglieder des Vorstandes.

Vorstand

Der Vorstand wurde am 26.09.2022 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Claudia Wagemann

1. Vorsitzende

Christina Ludewig

2. Vorsitzende

Annika Flottmann

Schriftführerin

Yvonne Sebastian

Schatzmeisterin/Kassenwartin

Tanja Peters

1. Kassenprüferin

Sascha Schäfer

2. Kassenprüfer

Kirsten Linnert-Stricker

Beisitzerin

Saskia Meyer-Herrmann

Beisitzerin Lehrerschaft

Wusstest du schon...

...was ist los im Förderverein

05.02.2024: Sitzung des Fördervereins in der Grundschule

Förderverein

Erstellung des SEPA-Lastschriftmandats:

SEPA-Lastschriftmandat:
Ich ermächtige den Förderverein der Grundschule Bockhorst e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein der Grundschule Bockhorst e.V. auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Anmerkung:
Der Beitrag wird im April jeden Jahres eingezogen.
Zahlungsempfänger: Förderverein der Grundschule Bockhorst e.V., Eschkamp 30, 33775 Versmold
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE64ZZZ00000591972
Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer, wird nach Aufnahme mitgeteilt.

Datenschutzbelehrung zur Einwilligung gemäß EU-DSGVO

Die von Ihnen angegeben Daten dienen ausschließlich der Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses.
Das heißt zur Mitgliederkommunikation (z.B. Einladung zur Jahreshauptversammlung und zu Festen) und zum Beitragseinzug. Für Letzteres werden Ihre Daten an die Sparkasse Versmold übermittelt.
Ihre Daten werden nicht von uns verändert oder an Dritte weitergegeben.
Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren, sie ändern oder widerrufen.
Die Daten werden nach Austritt verwahrt und spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren unaufgefordert gelöscht.

Mitglied werden

Mit Ihrer Mitgliedschaft im Förderverein schaffen Sie einen Mehrwert von dem Ihr Kind als Schulkind der Grundschule Bockhorst profitiert.

Online Beitrittserklärung

Hier klicken und das Online Formular ausfüllen. Und schon unterstützen Sie den Fördeverein als Mitglied.

Beitrittserklärung als PDF

Die Beitrittserklärung als PDF herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Anschließend geben Sie die Erklärung einfach in der Grundschule Bockhorst ab.

SEPA-Lastschriftmandat

Hier finden Sie Hinweise zum SEPA-Lastschriftmandat

EU-DSGVO

Hier finden Sie Hinweise zur Datenschutzbelehrung (EU-DSGVO)

Online Beitrittserklärung

1. Persönliche Angaben:
2. SEPA Lastschrift:

Bitte bestätigen Sie folgende Einwilligungen:

3. Einwilligungen Ich bin mit einem SEPA Lastschriftmandat einverstanden
Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden
4. Antrag absenden
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Ihr Antrag wurde erfolgreich an den Förderverein übermittelt!
Sie erhalten in Kürze eine Eingangsbestätigung an Ihre angegebene Mailadresse.

Spenden

Sie können den Förderverein jederzeit auch mit einer Spende unterstützen.

Spendenkonto:

Förderverein Grundschule Bockhorst e.V.
Eschkamp 30
33775 Versmold
IBAN: DE49 4785 3355 0001 5109 99
BIC: WELADED1VSM

Werde Schulengel

unterstützen Sie den Förderverein - ohne weitere Kosten - durch Ihren Einkauf beim Onlineshopping über Schulengel.de
Einen Flyer mit weiteren Informationen finden sie im Bereich "Dokumente".

Direkt zum Förderverein bei Schulengel

Kontakt

Sie können dem Förderverein gerne eine Nachricht schreiben. Hierzu können Sie gerne das Kontaktformular nutzen, oder eine E-Mail schreiben.

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Sie erhalten in Kürze eine Kopie an Ihre angegebene Mailadresse.

Impressum

Gilt für: https://foerderverein-grundschule-bockhorst.de, https://förderverein-grundschule-bockhorst.de

Förderverein der Grundschule Bockhorst e.V.
Eschkamp 30
33775 Versmold

Telefon: +49 (0)54 23 / 42 35 3
E-Mail: kontakt@foerderverein-grundschule-bockhorst.de

Registergericht: Amtsgericht Halle (Westf.)
Registernummer: UVZ-Nr. 323/2022

Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:
1. Vorsitzender: Claudia Wagemann
E-Mail: claudia.wagemann@foerderverein-grundschule-bockhorst.de

2. Vorsitzende: Christina Ludewig
E-Mail: christina.ludewig@foerderverein-grundschule-bockhorst.de

Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Claudia Wagemann
Webmaster: Sascha Schäfer - sascha.schaefer@foerderverein-grundschule-bockhorst.de

Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Rechtliche Hinweise

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